Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der SG Neumühle wurde auch die Preisverteilung des Osterschiessens durchgeführt. Am Osterschiessen hatten33 Schützen an insgesamt 4 Schiesstagen teilgenommen.
Oberschützenmeister (OSM) Wolfgang Sennfelder konnte im Saal der Gaststätte am Kugelfang 43 Mitglieder, darunter den Gauschützenmeister (GSM) Heiner Fraunholz, die Ehrenmitglieder Xaver Auerbacher, Hans Daller, Rudi Neumann, Waldemar Pirner, Georg Reinwald und Ernst Schlauch, sowie die aktuellen Würdenträger 2021/22, Schützenkönig Xaver Auerbacher sowie Liesl Jutta Hierl begrüßen. Jugendkönig Jakob Weigl fehlte entschuldigt. Die Versammlung gedachte anschließend ihrer 2021 und 2022 verstorbenen Mitglieder, unter Ihnen Heinz Fröhlich und Manfred Mellich.
Alter und zugleich neuer Schützen König der SG Neumühle 1925 e. V. ist Xaver Auerbacher, 1. Ritter Waldemar Pirner und 2. Ritter Rudi Neumann! Herzlichen Glückwunsch! Ebenso auf dem Foto unsere neue Schützen-Liesl 2021/2022 Jutta Hierl…!!! Herzlichsten Glückwunsch!!!
Jugendkönig Jakob Weigl, sowie 1. Jugendritter Nils Schlauch und 2. Jugendritter Benedikt Rudolph!
Gewinner der Geburtstagsscheibe von Rudi Neumann, unser Patrick Kurz! Gratulation!
Xaver Auerbacher und Jutta Hierl sind das neue Königspaar in Neumühle, Neumitglied Jakob Weigl wird Jugendkönig
Die traditionelle Königsproklamation der Schützengesellschaft Neumühle 1925 e.V. fand am vergangenen Samstagabend im Saal der Gaststätte der FSG Amberg am Kugelfang, diesmal Corona-bedingt unter 2G-Bedingungen, leider auch ohne Musik und Tanz statt. Oberschützenmeister Wolfgang Sennfelder konnte zahlreiche Mitglieder, unter ihnen die noch amtierenden Würdenträger von 2019, König Xaver Auerbacher, Jugendkönig Ryan McBride, sowie die Ehrenmitglieder Hans Daller, Alfred Kemptner, Rudi Neumann, Waldemar Pirner, Georg Reinwald, Ernst Schlauch begrüßen. Sennfelder freute sich über die trotz Corona gute Beteiligung am Königsschießen von insgesamt 36 Schützen an 4 Schießtagen unter 2G bzw. 2G+-Bedingungen. 2020 hatte das Königsschießen ja ausfallen müssen. Anschließend werde traditionell vor der Siegerehrung das Essen eingenommen, das für jeden Teilnehmer am Königsschiessen kostenlos ist, er wünschte dazu allen Anwesenden guten Appetit.
Die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für weitere
Beschränkungen der Verwendung von Blei in Munition für das Sportschießen und
die Jagd veröffentlicht. Der Bericht kommt auf insgesamt 935 Seiten zu dem Schluss,
dass Beschränkungen aufgrund von Risiken für die Umwelt und die menschliche
Gesundheit gerechtfertigt wären.
Die
Europäische Kommission (EK) hatte die ECHA im Juli 2019 aufgefordert, einen
entsprechenden Beschränkungsvorschlag vorzubereiten.
In ihrem
Bericht schlägt die ECHA ein grundsätzliches Verbot der Verwendung und des
Verkaufs von bleihaltiger Munition für das Sportschießen und die Jagd vor. Generell nicht
betroffen von Bleiverbotsregelungen sind alle geschlossenen
(Raum-)Schießanlagen. Außerdem ausgenommen vom Verwendungsverbot soll der
Einsatz von Bleigeschossen zum Sportschießen sein, wenn das verschossene Blei
auf den Schießständen zu mindestens 90% aufgefangen und recycelt werden kann.
Die
Regelungen sollen nach der Veröffentlichung im europäischen Gesetzblatt (geplant
in der ersten Jahreshälfte 2023) mit Übergangsfristen von 18 Monaten
(Kugelgeschosse über 5,6mm) bzw. fünf Jahren (Schrotmunition und Kugelgeschosse
unter 5,6mm) in Kraft treten.
Aktuell
befassen sich zunächst die zuständigen ECHA-Ausschüsse für Risiko- und
Sozio-Ökonomische Bewertung (Risk-Assessment-Committee und
Socio-Economic-Assessment-Committee) mit dem Vorschlag und werden eine
Stellungnahme abgeben, ehe es ab Ende März eine öffentliche Konsultationsphase
geben wird.
Der DSB
prüft den Vorschlag der ECHA bereits sorgfältig und wird sich am
Konsultationsverfahren sowie dem weiteren Entscheidungsprozess aktiv
beteiligen. Im engen Austausch und Schulterschluss mit den weiteren betroffenen
Verbänden auf nationaler Ebene – hier insbesondere mit dem Deutschen
Jagdverband – sowie auf internationaler Ebene (u.a. mit dem Internationalen
Schießsportverband und dem World Forum of Shooting Activities) werden sich die
Verbände gemeinsam sowohl direkt auf EU-Ebene in Brüssel aber
selbstverständlich auch im politischen Berlin für die Rechte der Sportschützen
und Jäger stark machen.
Der
Vorschlag der ECHA kommt nur eine Woche nach der Veröffentlichung des Verbots
von Bleischrot in/über Feuchtgebieten, das nach Ablauf der Übergangsfrist ab
dem 15. Februar 2023 in Kraft treten wird.
bezüglich dem
Bedürfnisantrag beim Erwerb/Kauf einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe und dem
dazu erforderlichen Nachweis über Schieß-/Trainingszeiten, welche ein Bedürfnis
quasi begründen, hier einige wichtige Links/Informationen, die ihr auch auf der
Homepage des Oberpfälzer Schützenbundes finden könnt…!
Erstmal die aktuellen
Regelungen aufgrund der Schließung/Sperrung von Schützenheimen bzw.
Schießständen wegen der Corona-Pandemie und dies betreffend auch die fehlenden
Schießzeiten während dieses Zeitraumes…hierzu gibt es eine klare
Regelung/Anweisung hinsichtlich der geforderten 12 Monate für
Schieß-/Trainingszeiten:
Zusätzlich zum erforderlichen Bedürfnisantrag ist auch der Nachweis der Schieß-/Trainingszeiten, welche mit dem nachfolgenden Formblatt zu erstellen und zusammen mit dem Bedürfnisantrag vorzulegen sind:
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